Im Sterbefall

Was ist zu tun?

Die allerersten Schritte

Je nachdem wo der Tod eintritt sind für sie verschiedene Schritte zu setzen. Im Zweifelsfalle einfach bei uns anrufen, wir sind zu jeder Tages- und Nachtzeit erreichbar und helfen unkompliziert weiter.

Sterbefall zu Hause

Tritt der Tod zuhause ein, so ist als erster Schritt entweder der Gemeindearzt oder, falls dieser außer Dienst ist, über den HÄND (Hausärztlicher Notdienst) unter der Nummer 141 ein diensthabender Arzt für die Totenbeschau zu verständigen.

Sobald die Totenbeschau statt gefunden hat, dürfen wir als Bestatter die oder den Verstorbene(n) waschen, anziehen und auch wegbringen. 
Um eines vorweg zu nehmen, es ist nicht zwingend erforderlich, das der Leichnam sofort weg gebracht werden muss!
Wenn gewünscht besteht auf jeden Fall noch die Möglichkeit sich in Ruhe zu Hause zu verabschieden und auch noch Verwandte, Freunde oder Nachbarn diese Möglichkeit zu geben. 
Es ist auch nicht unüblich, das die Angehörigen das Waschen und Anziehen, insofern sie das wollen, selber übernehmen.

Mir als Bestatter ist es natürlich lieber, eher etwas früher als später verständigt zu werden. Dadurch ist es für uns leichter die Wünsche und Vorstellungen erfüllen zu können.

Sterbefall im Krankenhaus oder Pflegeheim

Wird man vom Krankenhaus oder Pflegeheim verständigt, das jemand verstorben ist, dann besteht meist für die nächsten Angehörigen die Möglichkeit sich zeitnah im Krankenhaus oder Pflegeheim zu verabschieden.
Gerade in den Pflegeheimen ist es üblich den Leichnam noch am selben Tag nach der Totenbeschau abzuholen. In den Krankenhäusern ist es meist so, das der oder die Verstorbene erst am nächsten Werktag abgeholt werden kann.
Wegen der Totenbeschau brauchen in diesem Fall keine Schritte ihrerseits gesetzt werden, da dies von den jeweiligen Pflegekräften erledigt wird.

Mir als Bestatter ist es natürlich auch in diesem Falle lieber, eher etwas früher als später verständigt zu werden.
Dadurch ist es für uns leichter die Wünsche und Vorstellungen erfüllen zu können.

Weitere Maßnahmen und Formalitäten

Bereit halten der Dokumente der/des Verstorbenen:

  • Geburtsurkunde und/oder Geburts- bzw. Taufschein
  • Staatsbürgerschaftsnachweis oder Auszug aus der Heimatrolle
  • Je nach Familienstand: Heiratsurkunde, Sterbeurkunde der Gattin/des Gatten, oder Scheidungsdekret

 

Foto für eine eventuelle Parte/Andenkenbild, dieses kann digital oder klassisch auf Papier sein.

Kleidung zum anziehen der/des Verstorbenen.
Da im Prinzip was gerne getragen wurde und alles außer Schuhen.

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Im Zweifelsfalle einfach bei uns anrufen, wir sind zu jeder Tages- und Nachtzeit erreichbar und helfen unkompliziert weiter!

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